Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.03.2022
Eröffnungen
29.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
07.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
03.07.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
11.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.02.2014 bis zum 31.12.2014
01.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 07.02.2014 bis zum 31.12.2014
27.03.2014
Neueintragungen